Planungen und die darauffolgenden Baumaßnahmen sind bei der Modernisierung von Altbauten viel komplexer und viel schwieriger als bei Neubauten.
Hierauf sollten Sie als Bauherr/Bauherrin besonders achten, wenn es um Bauen im Bestand bzw. um eine Altbaumodernisierung geht.
Die Definition für „Bauen im Bestand“ ist eine umfassende Werterhaltung oder Wertsteigerung durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, wie Instandhaltungen, Instandsetzungen, Sanierungen und Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten und Wiederaufbau.
In solchen Fällen sollten Sie ausschließlich mit Architekten und Handwerkern zusammenarbeiten, die hinreichende Erfahrungen im Bestandsbau gesammelt haben.
Verträge nicht überfliegen heißt, nicht nur die rechtlichen Auslegungen zu betrachten, sondern die inhaltliche Vollständigkeit zu überprüfen.
Im Architektenvertrag sind die Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem/der Bauherrn/Bauherrin geregelt, wie z.B.:
- welche Leistungen hat der Architekt in den Leistungsphasen, die Sie als Bauherr bestimmen können und vereinbart haben, zu erbringen
- welches Honorar steht dem Architekten zu oder wurde vereinbart
- wann und wofür haftet der Architekt, beispielsweise für Planungsfehler
Was für den Architekten gilt, gilt auch für den Generalübernehmer, Handwerker und Lieferanten, wie z.B.:
- die Fertigstellungstermine
- Mängel müssen vom beauftragten Generalübernehmer / Handwerker unmittelbar behoben werden
Um einen Mangel handelt es sich, wenn die geleistete Arbeit nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Sollte es keine vertragliche Vereinbarung geben, ist es schwierig, die Behebung der Mängel ohne Aufpreis durchzusetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die Angebote bzw. Beauftragungen vollständig sind.
- Rechnungen/Abrechnungen, ob nach Einheitspreisen oder Stundensatz, sind hinsichtlich der tatsächlich erbrachten Leistungen zu überprüfen.