Hier ein Überblick über die wichtigsten Bauherren-/Bauherrinnenpflichten:
- Verkehrssicherheit auf der Baustelle gewährleisten: Der Bauherr muss seine Baustelle so absichern, dass keine Gefahren für die ausführenden Handwerker und Dritte entstehen. Diese Pflicht kann auch auf einen Bauleiter/Bauberater übertragen werden. Allerdings muss der Bauherr auch dann seiner Kontrollpflicht nachkommen und die Baustelle regelmäßig kontrollieren. Kommt es aufgrund mangelnder Sicherungsmaßnahmen zu Sach- oder Personenschäden, ist der Bauherr schadenersatzpflichtig.
- Bauanträge stellen: Eine Altbaumodernisierung mit Veränderungen am Baukörper, z.B. Dachausbau, Umbauten, Anbauten, kann nur mit einer Baugenehmigung realisiert werden. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, einen Bauantrag zu stellen (macht in der Regel der Innenarchitekt /Architekt) und entsprechende Pläne und Unterlagen vorzulegen sowie die ausführenden Personen für bestimmte Positionen zu benennen.
- Meldepflichten einhalten: Für einige Bauschritte sind Meldepflichten einzuhalten. So muss beispielsweise die Baubeginnsanzeige dem Bauamt spätestens eine Woche vor dem offiziellen Baubeginn vorliegen. Dies gilt gleichermaßen für die Fertigstellung.
- SiGeKo bestellen: Nach der Baustellenverordnung muss jedes Bauvorhaben durch einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator begleitet werden. Dieser arbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsplan aus und übernimmt dessen Umsetzung und Kontrolle.
- Eventuelle Unfälle anzeigen: Passiert auf Ihrer Baustelle ein Unfall, muss der Bauherr diesen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
- Mitwirkungspflicht gegenüber den Gewerken: Damit die Handwerksunternehmen ihre Arbeiten ausführen können, ist der Bauherr verpflichtet, deren Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Schaffung von Lagerplatz für benötigtes Material oder die Wahrung der Ordnung auf der Baustelle.
- Zahlungsverpflichtungen nachkommen: Als Bauherr müssen Sie Zahlungstermine beachten und die entsprechenden Teilzahlungen pünktlich leisten. Kommt es zu Verzögerungen, kann dies zusätzliche Kosten oder sogar eine Vertragskündigung nach sich ziehen.
- Abnahme von erbrachten Leistungen: Als Bauherr sind Sie für die Kontrolle und Abnahme der Leistungen und Bauabschnitte zuständig. Diese muss innerhalb von 12 Werktagen erfolgen, sofern keine andere Regelung mit den Gewerken getroffen wurde. Festgestellte Mängel müssen durch das Unternehmen nachgebessert werden.
- Fertigstellung melden: Ist die Modernisierung abgeschlossen bzw. fertiggestellt, muss der Bauherr dies der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen im Voraus mitteilen. Erst wenn die Fertigstellungsanzeige vorliegt, dürfen Sie Ihr neues Heim nutzen.
- Kindersicherung: Es reicht im Übrigen nicht, ein Schild an die Baustelle zu hängen „Betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder“. Kommen Kinder, die auf Ihrer Baustelle spielen, zu Schaden, weil der Bauplatz schlecht gesichert ist, liegt die Haftung bei Ihnen.
- Sachschäden vermeiden: Aber auch Sachschäden können entstehen, beispielsweise durch ein umgestürztes Gerüst oder herabfallende Dachziegel. Auch wenn Sie die Bauherrenpflichten an Dritte delegieren, sind Sie nicht von der Haftung befreit. Denn Sie sind weiterhin für die Überwachung des Bauleiters zuständig und müssen dafür sorgen, dass eventuelle Gefahren schnell beseitigt werden.
- Schadensersatzforderung vermeiden: Kommt es auf Ihrer Baustelle zu einem Unfall, kann besonders die Schadensersatzforderung für einen Personenschaden schnell in die Millionenhöhe gehen. Umso wichtiger ist eine entsprechende Absicherung. Unverzichtbar ist dabei die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Kosten, die durch Sach- oder Personenschäden auf Ihrer Baustelle entstehen. Außerdem wehrt sie ungerechtfertigte Ansprüche Dritter ab. Ebenfalls wichtig ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung, denn darin ist in den meisten Fällen bereits eine Rohbauversicherung enthalten. Sie leistet, wenn Ihr Rohbau oder aber auch auf dem Grundstück gelagerte Baustoffe durch Sturm oder Feuer beschädigt werden. Auch Diebstahl oder Pfusch am Bau sind in den Versicherungsleistungen mit eingeschlossen. Eine Bauhelferversicherung ist sinnvoll, wenn Sie für Arbeiten auf der Baustelle Freunde oder Verwandte einsetzen.
Wenn Sie als Bauherr/Bauherrin Ihr Altbauprojekt ohne Stress realisieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit mir auf oder rufen Sie mich einfach an: 0211-15856307