ESG-Kennzahlennachweispflicht ab 2025 

Nachhaltigkeitsberichte waren bisher nur für Großunternehmen verpflichtend.

Förderprogramme in der Bau-und Wohnungswirtschaft und ihre Vorteile die Überzeugungen.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird es für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern eine Pflicht. So müssen die Geschäftsberichte um Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) ergänzt sein.  

Hier ist ein detaillierteres Konzept, das spezifische Maßnahmen und klare Handlungsfelder für strategische Anpassungen und Innovationsbereitschaft in der Wohnungswirtschaft beschreibt.

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