ESG-Kennzahlennachweispflicht ab 2025 

Nachhaltigkeitsberichte waren bisher nur für Großunternehmen verpflichtend.

Förderprogramme in der Bau-und Wohnungswirtschaft und ihre Vorteile die Überzeugungen.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird es für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern eine Pflicht. So müssen die Geschäftsberichte um Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) ergänzt sein.  

Hier die wesentlichen Inhalte: 

Wer ist ab 2025 betroffen? 

Kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden – erstes Reporting für das Geschäftsjahr 2024, veröffentlicht 2025 (deloitte.com, blog.company-mood.de). 

Große Unternehmen außerhalb der ersten Welle, die mindestens zwei der Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeitende, über 50 Mio. € Umsatz oder über 25 Mio. € Bilanzsumme) – erste Berichte für das Geschäftsjahr 2025, also ab 2026 veröffentlicht (blog.company-mood.de). 

Nach dem EU‑Omnibus‑Paket (April 2025) wurde die Pflicht für mittelgroße und KMU‑Unternehmen allerdings verschoben. Nur Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden plus Umsatz‑ oder Bilanzschwellen bleiben angesichts möglicher Änderungen unter Beobachtung (red-on-line.com). 

Was muss berichtet werden? 

Umweltkennzahlen: CO₂‑Emissionen, Energieverbrauch, Ressourcenmanagement, Wasser, Abfall etc. 

Soziale Aspekte: Arbeitsbedingungen, Diversität, Menschenrechte, Lieferkettenthemen. 

Governance-Aspekte: Unternehmensführung, Korruptionsprävention, Risiko‑ & Compliance-Management (nachhaltigkeitsberichte.eu). 

Berücksichtigt werden dabei sowohl die doppelte Wesentlichkeit – also: 

die Auswirkungen der eigenen Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft, und 

die finanziellen Auswirkungen nachhaltiger Entwicklungen auf das Unternehmen selbst (deloitte.com). 

Alle Zahlen und Informationen sind nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu liefern, die verbindlich definiert, wie gemessen und berichtet werden muss. 

Prüfung & Standards 

Die Berichte werden nicht nur intern erstellt, sondern müssen mindestens einer „Limited Assurance“-Prüfung (begrenzte Sicherheit) unterzogen werden – z. B. durch den Jahresabschlussprüfer (deloitte.com). 

Die ESG‑Kennzahlen werden mit standardisierten Disclosure Requirements (DR) laut ESRS strukturiert – etwa in den Kategorien Umwelt (E1–E5), Soziales und Governance. 

Hintergrund & Ziel 

Ziel ist ein verbindliches, europaweit vergleichbares ESG‑Reporting auf Augenhöhe mit Finanzberichten. 

Es basiert auf der CSRD‑Richtlinie (EU 2022/2464), die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, mit nationaler Umsetzung bis Anfang 2024. Die Verpflichtung für große Unternehmen startete ab dem Geschäftsjahr 2024 – für erste Veröffentlichung in 2025 . 

Verschiebung & Vereinfachung 

Das Omnibus‑Paket erhöht die Schwellen für Berichtspflicht auf ca. 1.000 Mitarbeitende und reduziert die Pflichtdatenpunkte von über 1.100 auf etwa 500 (sp-unternehmerforum.de). 

KMU und Mittelstand erhalten Entlastung – durch eine freiwillige VSME‑Berichtsoption und verlängerte Übergangsfristen bis 2027/28. 

Hier ist ein strukturierter Überblick zu den ESRS-Kategorien (European Sustainability Reporting Standards), nach denen Unternehmen ihre ESG-Kennzahlen ab 2025 berichten müssen: 

ESRS-Kategorien im Überblick 

Die ESRS sind in drei Hauptbereiche unterteilt: Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G). Jeder Bereich enthält standardisierte Disclosure Requirements (DR), also konkrete Vorgaben, was zu berichten ist. 

Umwelt (E – Environmental) 

ESRS E1, Klimawandel (z. B. Scope 1–3 CO₂-Emissionen, Klimaziele, Übergangspläne) 

ESRS E2, Verschmutzung (Luft, Wasser, Boden – und wie das Unternehmen dies steuert) 

ESRS E3, Wasser- und Meeresressourcen (Nutzung, Schutz, Risiken) 

ESRS E4, Biodiversität und Ökosysteme (z. B. Eingriffe, Schutzgebiete) 

ESRS E5, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Abfall, Materialeffizienz, Recycling) 

Soziales (S – Social) 

ESRS S1, Eigene Arbeitskräfte (Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Löhne, Weiterbildung) 

ESRS S2, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette (z. B. Arbeitsrechte bei Lieferanten) 

ESRS S3, Betroffene Gemeinschaften (lokale Auswirkungen, Konsultationen) 

ESRS S4, Verbraucher und Endnutzer (Produktsicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit) 

Governance (G) 

ESRS G1, Unternehmensführung, internes Kontrollsystem, Ethik, Korruption, Lobbying 

Querschnittliche Standards (Allgemeine Offenlegungspflichten) 

ESRS 1, Allgemeine Grundsätze (z. B. doppelte Wesentlichkeit, Zeiträume, Methoden) 

ESRS 2, Allgemeine Angaben (z. B. Geschäftsmodell, Strategie, Stakeholder-Einbindung, Risiken) 

Wichtig zu wissen 

Die Doppelte Wesentlichkeit ist Pflicht: Unternehmen müssen sowohl angeben, 

welche Auswirkungen sie auf Umwelt & Gesellschaft haben, als auch 

welche ESG-Themen das Unternehmen finanziell betreffen. 

Nicht alle Standards müssen vollständig angewendet werden – nur die wesentlichen. 

Für KMU gelten vereinfachte oder freiwillige Berichtsoptionen (z. B. „VSME“ für Kleinstunternehmen). 

Super! Hier ist eine praxisorientierte Checkliste für die ESG-Berichterstattung nach ESRS ab 2025, ideal für größere Unternehmen. Wenn du ein KMU bist, kann ich sie gern anpassen. 

ESG-Berichtspflicht ab 2025 – Checkliste nach ESRS 

1. Organisatorische Vorbereitung 

  • Verantwortliche Person/Abteilung für ESG-Bericht festgelegt 
  • Projektteam mit Finance, Nachhaltigkeit, Recht, IT und ggf. Einkauf gebildet 
  • Reporting-Tool oder Software-Lösung identifiziert (z. B. SAP Sustainability Control Tower, Envoria, etc.) 
  • Wesentlichkeitsanalyse geplant oder durchgeführt (doppelte Wesentlichkeit) 

2. Allgemeine Offenlegungspflichten (ESRS 1 & 2) 

  • Geschäftsmodell & Wertschöpfungskette beschrieben 
  • Unternehmensstrategie in Bezug auf Nachhaltigkeit erklärt 
  • Stakeholder-Beteiligung dokumentiert 
  • Risiken & Chancen im Zusammenhang mit ESG identifiziert 
  • Governance-Strukturen für ESG erläutert 

3. Umweltkennzahlen (Environmental – ESRS E1–E5) 

  • CO₂-Emissionen nach Scope 1, 2, ggf. 3 erhoben 
  • Klimaziele und Übergangsplan dokumentiert 
  • Energieverbrauch (erneuerbar/nicht-erneuerbar) erfasst 
  • Umweltbelastung (z. B. Luft, Wasser, Boden) bewertet 
  • Maßnahmen zu Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, Ressourcenschonung aufgeführt 

4. Soziale Angaben (Social – ESRS S1–S4) 

  • Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Vergütung dokumentiert (eigene Mitarbeitende) 
  • Diversitäts- & Gleichstellungsdaten ausgewiesen 
  • Soziale Risiken in der Lieferkette identifiziert 
  • Menschenrechtsstrategie vorhanden 
  • Verantwortung gegenüber Konsumenten/Endnutzern dokumentiert (z. B. Datenschutz, Produktsicherheit) 

5. Governance-Angaben (ESRS G1) 

  • ESG-Verankerung in Unternehmensführung dargestellt 
  • Richtlinien zu Ethik, Korruption, Lobbying offengelegt 
  • Interne Kontroll- & Risikomanagementsysteme im ESG-Kontext beschrieben 

6. Datenqualität & Prüfung 

  • Dokumentation aller ESG-Datenquellen vorhanden 
  • Interne Datenprüfprozesse etabliert 
  • Prüfungsvorbereitung für „Limited Assurance“ durch Wirtschaftsprüfer erfolgt 
  • Konsistenz mit Jahresabschluss gewährleistet 

7. Berichtserstellung & Veröffentlichung 

  • Bericht nach ESRS-Struktur gegliedert 
  • Barrierefreier Zugang (z. B. über Webseite) geplant 
  • Veröffentlichung gleichzeitig mit dem Lagebericht (i. d. R. im Jahresbericht) 
  • ESG-Daten ggf. in ESEF/XBRL für digitales Reporting vorbereitet 

Vorlage für ESG-Berichtsstruktur (nach ESRS) 

  1. Einleitung & Unternehmensprofil 
  1. Strategie und Geschäftsmodell 
  1. Governance & Risikomanagement 
  1. Wesentlichkeitsanalyse & Stakeholder-Dialog 
  1. Umwelt (E1–E5) 
  1. Soziales (S1–S4) 
  1. Governance (G1) 

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